NRW: Tarifvertrag im Friseurhandwerk für verbindlich erklärt

Im letzten Monat hat der Tarifausschuss im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen den Tarifabschluss im Friseurhandwerk für verbindlich erklärt. Die getroffene Regelung besitzt auch Gültigkeit für Friseurbetriebe, die nicht der Innung angehören.

Bezieht man die nicht unerhebliche Zahl an geringfügig Beschäftigten mit ein, so betrifft der Tarifabschluss etwa 45.000 Arbeitnehmer. Ausgehend von einer Vergütung von 1.300 Euro pro Monat steigt dieser Betrag ab dem 01.05.2010 auf monatlich 1.313 Euro und ab dem 01.05.2011 um nochmals 13 Euro auf monatlich 1.326 Euro. Ähnliches gilt für die Ausbildungsvergütung, so gibt es bspw. im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2011 390 Euro statt der zurzeit maßgeblichen 380 Euro.

Sollte der Arbeitgeber nicht den allgemeinverbindlich festgelegten Lohn zahlen, so sind die betroffenen Arbeitnehmer ausdrücklich dazu berechtigt, eine etwaige Differenz im Nachhinein einzufordern oder notfalls auch einzuklagen.

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